Taufe

Die Taufe ist die grundlegende kirchliche Handlung, durch die die Getauften zu “Gliedern am Leib Christi” werden und ihre Mitgliedschaft in der Kirche begründen. Die Taufe kann in einem eigenen Taufgottesdienst abgehalten werden. Seit längerer Zeit ist es ein Anliegen, Tauffeiern wieder stärker in die Gemeindegottesdienste zu integrieren. So kommt die Aufnahme des Täuflings in die Gemeinde in besonderer Weise zum Ausdruck.

(Quelle und weitere Infos: www.evang.at)

Bitte melden Sie sich bei uns im Pfarramt, um einen Termin für die Taufe Ihres Kindes zu vereinbaren.

Konfirmation

Die Übersetzungen des lateinischen „confirmare“ drücken alles aus, was Konfirmation bedeutet: befestigen, bekräftigen, bestätigen, ermutigen, stärken. Das wollen wir unseren Jugendlichen während ihrer Vorbereitungszeit auf ihre Konfirmation vermitteln. Junge Menschen sind die Zukunft unserer Pfarrgemeinde und wir freuen uns, wenn Sie Ihr Kind zur Konfirmation anmelden!

Trauung

Bei der kirchlichen Trauung stellen sich die Ehepartner unter Gottes Gebot und Gottes Verheißung. Dabei bringen sie zum Ausdruck, dass sie in ihrem Gegenüber den Menschen sehen, der ihnen von Gott anvertraut ist und dass sie ihr Leben lang beieinander bleiben wollen. Dass das gelingt, liegt nicht immer in unserer Hand und daher bittet das Ehepaar um Gottes Segen und die Begleitung Gottes an „guten und an schlechten Tagen“.

(Quelle und weitere Infos: www.evang.at)

Bitte melden Sie sich bei uns im Pfarramt, um einen Termin für Ihre Trauung zu vereinbaren.

Beerdigung

Meistens sterben andere. Oft sind sie alt. Und manchmal sterben Menschen, die uns sehr nahe standen. Auch junge. Trauernde begleiten und Trost spenden. Ein Muss.

Hermann Hesse meint: Todesruf, das sei auch Liebesruf. Der Tod begleitet unser Dasein, obwohl wir uns dessen nicht bewusst sind. Bis er uns trifft: wenn ein Mensch stirbt, der unser Herz berührte. Den wir liebten. Da ist es schwer zu akzeptieren, dass der Todesruf ein Liebesruf sein soll. Wir begleiten Sie in dieser schweren Zeit! Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie Hilfe und Rat brauchen! 

Kirchenbeitrag

Durch die Leistung Ihres Kirchenbeitrages finanziert die Evangelische Kirche österreichweit:

  • Gehälter der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie jene der weltlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Die Frauen- und Jugendarbeit
  • Die Unterstützung für den Religionsunterricht
  • Die Initiativen rund um die Ökumene
  • Die Weltmission sowie Entwicklungszusammenarbeit
  • und vieles mehr

In unserer Pfarrgemeinde finanzieren wir damit:

  • Diakonische Projekte innerhalb der Pfarrgemeinde
  • Beiträge zur Ausbildung Ehrenamtlicher
  • Die gesamte Gemeindearbeit: Besuchsdienste bei runden Geburtstagen, der Kinder zum 1.-6. Geburtstag, Familiengottesdienste, usw.
  • die Pflege und Erhaltung unserer Kirche und des Pfarramtes

Wer hat die Verpflichtung, Kirchenbeitrag zu leisten, wer ist kirchenbeitragspflichtig?

Kirchenbeitragspflichtig ist jede(r) evangelische Christ/in mit Wohnsitz oder Hauptwohnsitz in Österreich ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit ab jenem Jahr in dem sie/er das 20. Lebensjahr vollendet.


Wer ist von der Verpflichtung Kirchenbeitrag zu leisten ausgenommen?

Nicht kirchenbeitragspflichtig sind Jugendliche in Schulausbildung, Lehrlinge, Studierende sowie Präsenzdienende und Zivildienstleistende.
(Nachweise darüber können jederzeit über dieses Kontaktformular übermittelt werden.)

Wenn in einer Ehe beide Ehepartner der evangelischen Kirche angehören, ist jene Person nicht kirchenbeitragspflichtig, die ausschließlich im Haushalt tätig ist.


Wie wird der Kirchenbeitrag berechnet?

Als Berechnungs-/Kirchenbeitragsgrundlage dient Ihr Einkommensnachweis in Form der Einreichung des Lohn- oder Gehaltszettels oder die Einkommenssteuererklärung.

(Quelle und weitere Infos: www.gerecht.at)

Eintritt

Evangelisch werden
ist einfach

Wer zu einer Kirche gehören will, muss getauft sein. Wenn Sie bereits getauft sind, dann braucht dies nicht wiederholt zu werden. Sollten Sie noch nicht getauft sein, dann wird Ihre Pfarrerin/Ihr Pfarrer Sie gerne taufen. Der Taufe geht üblicherweise ein Gespräch über den christlichen Glauben evangelischer Prägung voraus. 

Jeder und jede kann nur einer Kirche angehören. Sie können in die Evangelische Kirche A.B.(evangelisch-lutherisch) oder in der Evangelischen Kirche H.B. (evangelisch-reformiert) eintreten. Wenn Sie also Mitglied einer anderen Kirche sind, dann müssen Sie diese Kirche zuerst verlassen, also dort austreten. Austreten aus einer Religionsgemeinschaft können Sie auf der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat. Bitte nehmen Sie dafür Ihre Taufbescheinigung und Ihren Meldezettel mit. Sollten Sie Ihre Taufbescheinigung nicht zur Hand haben, sind auch andere Nachweise wie etwa Kirchenbeitragsvorschreibungen, Bescheide oder Zahlscheine über den Kirchenbeitrag ausreichend. 

Nun ist der Weg frei, um evangelisch zu werden: Sie besuchen Ihre Pfarrerin/Ihren Pfarrer. Dazu suchen Sie das zu Ihrem Wohnort zugehörige evangelische Pfarramt auf, das wir Ihnen gerne nennen. Dort besprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin/Ihrem Pfarrer alles Weitere für den Eintritt in die Evangelische Kirche. 

Heute leben in Österreich rund 277.000 evangelische Christinnen und Christen. Die Evangelische Kirche A.B. (evangelisch-lutherisch) umfasst mehr als 265.000 Personen in 191 Pfarrgemeinden, der Evangelischen Kirche H.B. (evangelisch-reformiert) gehören ca. 12.000 Menschen in 9 Pfarrgemeinden an.

Danke für Ihr Interesse an der Evangelischen Kirche.

(Quelle und weitere Infos: www.evang-ooe.at)

Austritt

Sie fehlen...

Die Freiheit ihrer Kirchenmitglieder liegt der evangelischen Kirche am Herzen. Ein Austritt aus der evangelischen Kirche ist daher jederzeit möglich. Selbstverständlich bedauern wir einen solchen Schritt sehr. Sollten Sie sich entscheiden aus der Kirche – aus welchen Gründen auch immer – auszutreten, würden wir uns freuen, wenn Sie zuvor noch das Gespräch mit einer Pfarrerin / einem Pfarrer oder einer anderen Person Ihres Vertrauens zu führen. Vielleicht lässt sich im Gespräch noch einiges klären? Sicher ist jedoch: Sie würden uns fehlen.

Sollten Sie aus der Kirche austreten wollen, ist dieser bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen. Dadurch erlöschen alle Rechte, die sich aus der Mitgliedschaft zur Evangelischen Kirche A.B. ergeben (z.B. aktives und passives Wahlrecht, Patenschaft).
Bestehende Kirchenbeitragsforderungen bleiben aber aufrecht.
Ein Eintritt ist aber jederzeit wieder möglich. 

(Quelle und weitere Infos: www.evang-ooe.at)

Bürozeiten

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Wir rufen Sie gerne zurück

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