
Durch die Leistung Ihres Kirchenbeitrages finanziert die Evangelische Kirche österreichweit:
- Gehälter der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie jene der weltlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Die Frauen- und Jugendarbeit
- Die Unterstützung für den Religionsunterricht
- Die Initiativen rund um die Ökumene
- Die Weltmission sowie Entwicklungszusammenarbeit
- und vieles mehr
In unserer Pfarrgemeinde finanzieren wir damit:
- Das Gehalt unserer Sekretärin
- Diakonische Projekte innerhalb der Pfarrgemeinde
- Beiträge zur Ausbildung Ehrenamtlicher
- Die gesamte Gemeindearbeit: Besuchsdienste bei runden Geburtstagen, der Kinder zum 1.-6. Geburtstag, Familiengottesdienste, usw.
- die Pflege und Erhaltung unserer Kirche und des Pfarramtes
Wer hat die Verpflichtung, Kirchenbeitrag zu leisten, wer ist kirchenbeitragspflichtig?
Kirchenbeitragspflichtig ist jede(r) evangelische Christ/in mit Wohnsitz oder Hauptwohnsitz in Österreich ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit ab jenem Jahr in dem sie/er das 20. Lebensjahr vollendet.
Wer ist von der Verpflichtung Kirchenbeitrag zu leisten ausgenommen?
Nicht kirchenbeitragspflichtig sind Jugendliche in Schulausbildung, Lehrlinge, Studierende sowie Präsenzdienende und Zivildienstleistende.
Wenn in einer Ehe beide Ehepartner der evangelischen Kirche angehören, ist jene Person nicht kirchenbeitragspflichtig, die ausschließlich im Haushalt tätig ist.
Wie wird der Kirchenbeitrag berechnet?
Als Berechnungs-/Kirchenbeitragsgrundlage dient Ihr Einkommensnachweis in Form der Einreichung des Lohn- oder Gehaltszettels oder die Einkommenssteuererklärung.
(Quelle und weitere Infos: www.gerecht.at)