Taufe

Die Taufe ist die grundlegende kirchliche Handlung, durch die die Getauften zu “Gliedern am Leib Christi” werden und ihre Mitgliedschaft in der Kirche begründen. Die Taufe kann in einem eigenen Taufgottesdienst abgehalten werden. Seit längerer Zeit ist es ein Anliegen, Tauffeiern wieder stärker in die Gemeindegottesdienste zu integrieren. So kommt die Aufnahme des Täuflings in die Gemeinde in besonderer Weise zum Ausdruck.

(Quelle und weitere Infos: www.evang.at)

Bitte melden Sie sich bei uns im Pfarramt, um einen Termin für die Taufe Ihres Kindes zu vereinbaren.

Konfirmation

Die Übersetzungen des lateinischen „confirmare“ drücken alles aus, was Konfirmation bedeutet: befestigen, bekräftigen, bestätigen, ermutigen, stärken. Das wollen wir unseren Jugendlichen während ihrer Vorbereitungszeit auf ihre Konfirmation vermitteln. Junge Menschen sind die Zukunft unserer Pfarrgemeinde und wir freuen uns, wenn Sie Ihr Kind zur Konfirmation anmelden!

Trauung

Bei der kirchlichen Trauung stellen sich die Ehepartner unter Gottes Gebot und Gottes Verheißung. Dabei bringen sie zum Ausdruck, dass sie in ihrem Gegenüber den Menschen sehen, der ihnen von Gott anvertraut ist und dass sie ihr Leben lang beieinander bleiben wollen. Dass das gelingt, liegt nicht immer in unserer Hand und daher bittet das Ehepaar um Gottes Segen und die Begleitung Gottes an „guten und an schlechten Tagen“.

(Quelle und weitere Infos: www.evang.at)

Bitte melden Sie sich bei uns im Pfarramt, um einen Termin für Ihre Trauung zu vereinbaren.

Beerdigung

Meistens sterben andere. Oft sind sie alt. Und manchmal sterben Menschen, die uns sehr nahe standen. Auch junge. Trauernde begleiten und Trost spenden. Ein Muss.

Hermann Hesse meint: Todesruf, das sei auch Liebesruf. Der Tod begleitet unser Dasein, obwohl wir uns dessen nicht bewusst sind. Bis er uns trifft: wenn ein Mensch stirbt, der unser Herz berührte. Den wir liebten. Da ist es schwer zu akzeptieren, dass der Todesruf ein Liebesruf sein soll. Wir begleiten Sie in dieser schweren Zeit! Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie Hilfe und Rat brauchen! 

Kirchenbeitrag

Durch die Leistung Ihres Kirchenbeitrages finanziert die Evangelische Kirche österreichweit:

  • Gehälter der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie jene der weltlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Die Frauen- und Jugendarbeit
  • Die Unterstützung für den Religionsunterricht
  • Die Initiativen rund um die Ökumene
  • Die Weltmission sowie Entwicklungszusammenarbeit
  • und vieles mehr

In unserer Pfarrgemeinde finanzieren wir damit:

  • Das Gehalt unserer Sekretärin
  • Diakonische Projekte innerhalb der Pfarrgemeinde
  • Beiträge zur Ausbildung Ehrenamtlicher
  • Die gesamte Gemeindearbeit: Besuchsdienste bei runden Geburtstagen, der Kinder zum 1.-6. Geburtstag, Familiengottesdienste, usw.
  • die Pflege und Erhaltung unserer Kirche und des Pfarramtes

Wer hat die Verpflichtung, Kirchenbeitrag zu leisten, wer ist kirchenbeitragspflichtig?

Kirchenbeitragspflichtig ist jede(r) evangelische Christ/in mit Wohnsitz oder Hauptwohnsitz in Österreich ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit ab jenem Jahr in dem sie/er das 20. Lebensjahr vollendet.


Wer ist von der Verpflichtung Kirchenbeitrag zu leisten ausgenommen?

Nicht kirchenbeitragspflichtig sind Jugendliche in Schulausbildung, Lehrlinge, Studierende sowie Präsenzdienende und Zivildienstleistende.
Wenn in einer Ehe beide Ehepartner der evangelischen Kirche angehören, ist jene Person nicht kirchenbeitragspflichtig, die ausschließlich im Haushalt tätig ist.


Wie wird der Kirchenbeitrag berechnet?

Als Berechnungs-/Kirchenbeitragsgrundlage dient Ihr Einkommensnachweis in Form der Einreichung des Lohn- oder Gehaltszettels oder die Einkommenssteuererklärung.

(Quelle und weitere Infos: www.gerecht.at)

Eintritt und Austritt

Heute leben in Österreich rund 302.000 evangelische Christinnen und Christen. Jeder und jede kann nur einer Kirche bzw. Religionsgemeinschaft angehören. Wenn Sie also Mitglied einer anderen Kirche oder Religionsgemeinschaft sind, müssen Sie zuerst aus dieser austreten. Der Austritt erfolgt auf der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat. Bitte nehmen Sie dafür Ihre Taufbescheinigung und Ihren Meldezettel mit. Sollten Sie Ihre Taufbescheinigung nicht zur Hand haben, sind auch andere Nachweise wie etwa Kirchenbeitragsvorschreibungen, Bescheide oder Zahlscheine über den Kirchenbeitrag ausreichend. (Quelle und weitere Infos: www.evang.at)

Nun ist der Weg frei, um evangelisch zu werden: Sie nehmen Kontakt auf mit uns und besprechen mit unserem Pfarrer alles Weitere für den Eintritt in die Evangelische Kirche.